Anmeldung

Grundsätze aus dem Betreuungsvertrag

Wir danken für Ihr Vertrauen, dass Sie uns Ihr Kind zur täglichen Betreuung anvertrauen. Darum setzen wir unsere ganze Professionalität ein, den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.

Elternbeitrag

Dieser ergibt sich aus den jeweils gültigen Rechtsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt. Der Elternbeitrag orientiert sich an den kommunalen Elternbeitragssätzen der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Die Berechnung des Elternbeitrages erfolgt immer für den vollen Monat, auch bei Krankheit, Urlaub, Betriebsferien und Schließzeiten.

Änderungen

Eine Änderung der Betreuungszeit ist monatlich möglich. Es wird dann ein Änderungsvertrag abgeschlossen. Veränderungen innerhalb der Familie, die Auswirkungen auf die Höhe des Elternbeitrages haben, sind unverzüglich der Leiterin mitzuteilen.

Öffnung des Hauses

Die Kindereinrichtung ist von Montag bis Freitag ab 6 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Einrichtung geschlossen. Schließzeiten an „Brückentagen“ und zum Jahreswechsel werden langfristig bekannt gegeben. Mit der Leiterin ist schriftlich zu vereinbaren, von welchen Personen neben den Eltern (Erziehungsberechtigten) das Kind abgeholt werden darf. Die Einrichtung kann auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus zwingenden Gründen geschlossen werden.

Ärztliche Bescheinigung / Erkrankung des Kindes

Der Besuch der Einrichtung darf erst erfolgen, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Diese darf bei der Aufnahme nicht älter als eine Woche sein. Jede Erkrankung eines Kindes und jeder Fall einer ansteckenden Krankheit (z. B. auch Läuse) in der Wohngemeinschaft des Kindes sind unverzüglich mitzuteilen.

Kündigung

Eine Kündigung ist schriftlich einzureichen. Sie ist nur zum Monatsende möglich. Wenn ein Kind vor Ablauf des Monats die Einrichtung verlässt, ist der volle Monatsbeitrag zu entrichten. Die Frist beträgt drei Monate, außer in besonderen Fällen (z. B. Wegzug oder Beschäftigungsveränderung). Der Anspruch auf Betreuung erlischt, wenn der Elternbeitrag mehr als einen Monat nicht gezahlt ist.

Foto- und Filmaufnahmen

Die Kindertagesstätte ist eine öffentliche Einrichtung, deshalb können bei Festen, Projekten und im Kindergartenalltag zu Berichts- und Dokumentationszwecken Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden.

Zahlung des Elternbeitrages

Die Zahlung des Elternbeitrages ist bis zum 20. des laufenden Monats zu leisten. Die Zahlung sollte durch einen Konto-Dauerauftrag oder regelmäßige Überweisung an die Kindertageseinrichtung erfolgen. Barzahlung ist nur im vereinbarten Ausnahmefall möglich.